Zusammenarbeit: Eltern – Schule
Eine Zusammenarbeit für Elternhaus und Schule ist sehr wichtig für ein erfolgreiches Arbeiten in der ersten Klasse. Bitte nehmen Sie die Elternsprechtage wahr, die in jedem Schuljahr zweimal angeboten werden und nutzen Sie die Möglichkeiten eines Gespräches mit dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin auch zwischenzeitlich. Nach Absprache wird jede Lehrerin zu einem Gespräch bereit sein. Bitte besuchen Sie auch die Elternabende, um wichtige Informationen über die Unterrichtsinhalte, Lernziele, etc. zu bekommen.
Unterrichtszeiten / Pausenzeiten:
8.00 Uhr – 9.30 Uhr | Unterrichtsblock 1 |
9.30 Uhr – 9.40 Uhr | Frühstück in der Klasse |
9.40 Uhr – 10.00 Uhr | Spielpause |
10.00 Uhr – 11.30 Uhr | Unterrichtsblock 2 |
11.30 Uhr – 11.45 Uhr | Spielpause |
11.45 Uhr – 12.30 Uhr oder – 13.15 Uhr |
Unterrichtsblock 3 |
13.15 Uhr - 16.00 Uhr | Mittagessen und Ganztagsangebot |
Ordnung und Selbstständigkeit:
Lassen Sie Ihr Kind seinen Ranzen selbst packen. Kontrollieren Sie nur.
Ihr Kind sollte nicht mehr und nicht weniger mitnehmen, als es an dem jeweiligen Schultag benötigt.
Schuhe binden, den Reißverschluss hochziehen, sowie Kleidungsstücke zuknöpfen soll Ihr Kind allein können. Vor und nach dem Sportunterricht soll es sich selbständig umziehen können.
Die Schulbücher:
Alle Schüler des 1. Schuljahres erhalten im Rahmen der Lehrmittelfreiheit des Landes Hessen die Lesefibeln und das Mathematikbuch unentgeltlich. Am Ende des 1. Schuljahres können die Schüler diese Bücher behalten. Bitte versehen Sie alle Bücher mit einem Schutzumschlag und einem Namensschild. Halten Sie Ihr Kind dazu an, sorgfältig mit den Büchern umzugehen.
Sportunterricht/Schwimmunterricht:
Für den Sportunterricht benötigt Ihr Kind: 1 Paar Turnschuhe mit hellen Sohlen, 1 Turnhose, 1 T-Shirt.
An diesem Tag dürfen die Kinder keinen Schmuck tragen, weil es leicht zu Unfällen kommen kann.
Für den Schwimmunterricht (3. und 4. Klasse) benötigt Ihr Kind: 1-2 Handtücher, Badehose oder Badeanzug, Duschzeug und Shampoo, Bürste, mind. 10 Cent für den Föhn, Haargummi (bei langen Haaren). Bitte üben Sie mit Ihrem Kind vor der ersten Schwimmstunde das selbstständige Abtrockenen, Umziehen und Föhnen.
Entschuldigung
Ist Ihr Kind krank, so benachrichtigen Sie bitte die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer entweder persönlich oder in schriftlicher Form.
Bis zum dritten Tag des Fernbleibens vom Unterricht sollte diese Benachrichtigung (Entschuldigung) erfolgt sein.
Die Entschuldigung kann natürlich einem Mitschüler mitgegeben werden.
So könnte eine Entschuldigung aussehen:
Stadtallendorf, den ................ Entschuldigung Mein Sohn/ meine Tochter .......................... konnte vom __.__. bis __.__. die Schule nicht besuchen, da er / sie ........................................................................ hatte. Mit freundlichen Grüßen ....................................... |
Beurlaubungen
Aus besonderem Grund kann die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer Schüler bis zu zwei Tage, die Schulleiterin / der Schulleiter bis zu fünf Tage vom Unterricht befreien.
Die Beurlaubung von Schülern / Schülerinnen unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Entsprechende begründete Anträge sind von den Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich formlos bei der Schulleitung zu stellen.
Gesundheit
Im Fall einer ansteckenden Krankheit (z. B. Windpocken, Masern, Läuse usw.) informieren Sie bitte umgehend die Schule. Ihr Kind darf erst dann wieder in die Schule kommen, wenn der Arzt in einem Attest bestätigt hat, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. |
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Auch bei Fieber, starkem Schnupfen und Husten sollte Ihr Kind nicht in die Schule geschickt werden. Achten Sie bitte darauf, dass ihr Kind wettergerechte Kleidung anhat. Bitte sorgen Sie dafür, dass ihr Kind ausgeschlafen in die Schule kommt. |
Schulzahnarzt
Im Schuljahr werden die Kinder 2 mal vom Schulzahnarzt untersucht. Sie bekommen eine schriftliche Benachrichtigung wann die Untersuchung stattfindet und was Ihr Kind mitbringen soll. | |
An diesem Tag fragen Sie Ihr Kind, ob es einen gelben Zettel bekommen hat. Gehen Sie umgehend mit diesem Zettel zu Ihrem Zahnarzt und lassen Sie Ihr Kind behandeln. Außerdem führt die Schulzahnärztin vierteljährlich eine Fluorid-Behandlung durch. Durch diese Behandlung wird der Zahnschmelz gehärtet und die Zähne besser gegen Karies geschützt. Dafür brauchen wir eine einmalige Genehmigung von den Eltern. |
Frühstück
Die Kinder frühstücken von 9.30Uhr – 9.40 Uhr im Klassenraum.
Bitte geben Sie Ihrem Kind ein gesundes, zuckerfreies Frühstück mit.
Als Getränk wird Wasser in den Klassen angeboten. Wenn Ihr Kind auch eine Trinkflasche von zu Hause mitbringt, so füllen Sie diese bitte nur mit Wasser, ungesüßtem Tee oder einer zuckerfreien Apfelschorle.
Müllvermeidung:
Um die in der Schule entstehenden Mengen von Abfällen und Verpackungsmüll zu begrenzen, gilt folgende Regel:
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Das Frühstück in eine Brotdose verpacken.
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Getränke in wiederverwertbaren Flaschen mitgeben. Diese sollten täglich vor dem Wiederbefüllen ausgespült werden, um Krankheitskeime zu vermeiden.
Schulweg
Ihr Kind muss seinen Schulweg genau kennen. Sie sollten ihn deshalb mit Ihrem Kind genau festlegen und abgehen. Dabei sollten Sie Gefahrenpunkte aufzeigen. In der Regel sollte Ihr Kind seinen Schulweg selbständig und zu Fuß zurücklegen. Sie sollten Ihr Kind nur in Ausnahmefällen, oder wenn die Entfernung zwischen Schule und Wohnung sehr groß ist, mit dem Auto bringen! Bitte lassen Sie Ihr Kind dann zum Bürgersteig hin aussteigen und blockieren Sie nicht durch Haltezeiten oder unnötiges Parken den Verkehr.
Pünktlichkeit
Sehen Sie auf den Stundenplan, wann Ihr Kind Schule hat. Ihr Kind soll nicht früher als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn ankommen. Es soll nach der Schule gleich nach Hause gehen.
Schülerunfälle
Die Kinder sind auf dem direkten Weg von bzw. zur Schule und während der Schulzeit durch den Schulträger versichert. Schülerunfälle müssen deshalb sofort der Klassenlehrerin oder der Schulleitung gemeldet werden.
Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen die Unterrichtsarbeit und geben dem Schüler die Möglichkeit, seine Kenntnisse anzuwenden.
Ihr Kind soll zu Hause seine Hausaufgaben an einem ruhigen Platz ohne Störungen und Ablenkungen selbständig erledigen.
Im 1. Schuljahr soll die Zeit, in der Ihr Kind konzentriert an den Hausaufgaben arbeitet, nicht länger als ½ Stunde dauern.
Wenn Ihr Kind wesentlich mehr Zeit benötigt oder die Hausaufgaben nicht ohne Ihre Hilfe anfertigen kann, sprechen Sie bitte mit dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin.
Bitte arbeiten Sie mit Ihrem Kind keinen Unterrichtsstoff vor, da es sonst während des Unterrichts schnell das Interesse verlieren kann.
Für die Zuwandererkinder bietet unsere Schule 2-mal wöchentlich eine Hausaufgabenhilfe an.
Sie findet von 14.30 Uhr bis 16.45 Uhr in der Schule statt. Die genauen Wochentage erfahren Sie von der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer.
Zeugnisse / Noten
Am Ende des 1. Schuljahres erhält Ihr Kind ein Zeugnis. Die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer wird Sie darin in einem ausführlichen Bericht über die Lernentwicklung und den Lernstand Ihres Kindes informieren.
Noten werden erst ab der 2. Jahrgangsstufe erteilt.
Arbeits- und Sozialverhalten
In der Schule gelten bestimmte Verhaltensregeln (s. Schulregeln). 2-mal jährlich erhalten Sie eine Rückmeldung über das Arbeits- und Sozialverhalten Ihres Kindes in Form eines Beurteilungsbogens.
Bei wiederholter Missachtung der Verhaltensregeln muss Ihr Kind das richtige Verhalten in einem Trainingsraum einüben.
In der „Betreuten Pause“ werden Pausenkonflikte zwischen einzelnen Schülern mit einer Lehrkraft besprochen.
Sprachförderung
Deutsch und PC
In dem Projekt „Deutsch und PC“ werden Zuwandererkinder mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen in den Fächern Deutsch und Mathematik in einer Kleingruppe mit sechs Kindern von einer Förderlehrkraft unterrichtet. Dabei steht der Erwerb der deutschen Sprache im Mittelpunkt.
Seiteneinsteiger
Kinder, die aus einem anderen Land zu uns in die Schule kommen, werden in Intensivkursen in Kleingruppen oder im Einzelunterricht besonders intensiv und umfangreich gefördert.
Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)
Im Herkunftssprachlichen Unterricht in Türkisch oder Italienisch lernen die Schülerinnen und Schüler das Lesen und Schreiben ihrer Herkunftssprache und kulturelles Wissen über ihr Herkunftsland.