Februar des Vorjahres | Informationsveranstaltung der Schulleitung für die Eltern von schulpflichtigen Kindern |
März des Vorjahres | Schulanmeldung an der zuständigen Grundschule mit Sprachstandserhebung jedes einzelnen Kindes |
August - Juli (Schuljahr |
Vorschulische Förderung für Kinder mit Migrationshintergrund: Freiwilliger Besuch des Vorlaufkurses Deutsch mit 8 Wochenstunden zusätzlich zum Kindergartenbesuch. |
Frühjahr | Schulärztliche Untersuchung (Gesundheitsamt Marburg) aller angemeldeten Kinder nach schriftlicher Terminvergabe durch die Schule |
April/Mai | Schulreifetest in Gruppen für schulpflichtige Kinder und Antragskinder in der Schule. Termine über die Kindergärten. Antragskinder müssen von den Erziehungsberechtigten selbst gemeldet werden. |
Mai | Austausch von Schule und Kindergärten und ggf. Eltern |
Juni | Entscheidung über Aufnahme oder Zurückstellung mit Besuch der Vorklasse (nur für schulpflichtige Kinder möglich) durch die Schulleitung, evtl. Beteiligung des schulpsychologischen Dienstes |
kurz vor den |
Klassenbildung und möglichst erster Elternabend mit der Klassenleitung |
2. Schultag nach |
Einschulungsfeier an beiden Schulstandorten für die 1. Klassen und die Vorklasse |
bis Dezember |
Ggf. Zurückstellung schulpflichtiger Kinder aus der 1. Klasse in die Vorklasse |