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Februar des Vorjahres Informationsveranstaltung der Schulleitung für die Eltern von schulpflichtigen Kindern
März des Vorjahres Schulanmeldung an der zuständigen Grundschule mit Sprachstandserhebung jedes einzelnen Kindes

August - Juli (Schuljahr
vor der Einschulung)

Vorschulische Förderung für Kinder mit Migrationshintergrund: Freiwilliger Besuch des Vorlaufkurses Deutsch mit 8 Wochenstunden zusätzlich zum Kindergartenbesuch.
 Frühjahr Schulärztliche Untersuchung (Gesundheitsamt Marburg) aller angemeldeten Kinder nach schriftlicher Terminvergabe durch die Schule
 April/Mai Schulreifetest in Gruppen für schulpflichtige Kinder und Antragskinder in der Schule. Termine über die Kindergärten. Antragskinder müssen von den Erziehungsberechtigten selbst gemeldet werden.
 Mai Austausch von Schule und Kindergärten und ggf. Eltern
Juni Entscheidung über Aufnahme oder Zurückstellung mit Besuch der Vorklasse (nur für schulpflichtige Kinder möglich) durch die Schulleitung, evtl. Beteiligung des schulpsychologischen Dienstes

kurz vor den
Sommerferien

Klassenbildung und möglichst erster Elternabend mit der Klassenleitung

2. Schultag nach
den Sommerferien

Einschulungsfeier an beiden Schulstandorten für die 1. Klassen und die Vorklasse

bis Dezember

Ggf. Zurückstellung schulpflichtiger Kinder aus der 1. Klasse in die Vorklasse