Die langfristigen Projekte der Grundschule 2 sind ausgelegt auf die Förderung von Bewegung/Gesundheit und Förderung der deutschen Sprache.
Als "Gesunde Schule" sind wir bereits in 2009 vom Hess. Kultusministerium mit zwei Zertifikaten ausgezeichnet worden, die im Jahr 2014 erneuert wurden. |
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Das Aushängeschild der Schule ist unser Zirkus- und Akrobatik-Projekt, das unter dem Titel "Traumfänger" schon Tausende von Zuschauern begeistert hat. Mit zirkusreifen Kunststücken aus den Bereichen Bodenakrobatik, Luftakrobatik, Trampolinspringen, Clownerie und Zauberei treten die Traumfänger bei Sportgalas und Festen auf. „Traumfänger“ wird vom Bundesministerium für Bildung und der bundesweiten Vereinigung „Zirkus macht stark“ im Rahmen des Programms „Kultur macht stark“ gefördert. Unterstützt wird Traumfänger vom "Bündnis für Bildung Stadtallendorf, dem der Förderverein der Grundschule, der TSV Eintracht Stadtallendorf und die Stadt Stadtallendorf angehören. |
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Soziales Lernen Das Zusammenleben und Lernen soll für alle angenehm sein. Das Fach "Soziales Lernen" ist verbindlicher Teil der Stundentafel. Damit soll seine Bedeutung unterstrichen werden.
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Unterstützt werden wir in unseren Bemühungen um eine gesunde Schule und um unsere großen Bühnenprogramme von "Hessen IN FORM", einer Initiative der Hessischen Landesregierung für mehr Bewegung, gesunde Ernährung und Entspannung, ins Leben gerufen im Jahr 2011. |
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In diesem Projekt "Deutsch & PC" werden Kinder mit Migrationshintergrund in den Jahrgängen 1 bis 3 in Kleingruppen besonders intensiv an die deutsche Sprache herangeführt, um ihnen den Übergang auf die weiterführenden Schulen zu erleichtern und eher eine Chance auf einen qualifizierten Schulabschluss zu ermöglichen. |
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Kochkurse für Grundschulkinder sollen zuallererst Spaß machen, Lust auf Kochen wecken und die Kinder mit der Vielfalt gesunder Lebensmittel vertraut machen. |
Kommt noch ...
Schulen:
Georg-Büchner Schule, Stadtallendorf
Landgräfin-Elisabeth-Schule, Stadtallendorf
Astrid-Lidgren-Schule, Stadtallendorf
Alfred-Wegener-Schule, Kirchhain
Vereine, Ämter und Behörden:
Bundesministerium für Bildung (im Programm "Zirkus macht stark")
Hessen In Form - Hessisches Ministerium des Innern
Jugend- und Konflikthilfe Marburg e. V.
bipoli - Bildungspolitische Initiative e. V.
Jugendwerk der Arbeiterwohlfahrt, Kassel
Büro für Integration, Landkreis Marburg-Biedenkopf
Der Allgemeine Soziale Dienst, Landkreis Marburg-Biedenkopf
Beratungs- und Förderzentrum, Stadtallendorf
Arbeitskreis Jugendzahnpflege, Landkreis Marburg-Biedenkopf
AstraDirekt GmBh (Schließfächer für Schüler der Waldschule)
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Das Betreuungsangebot stellt eine wichtige und notwendige Ergänzung der Erziehungsarbeit in Elternhaus und Schule dar.
An der Südschule können die Kinder von 7.30 - 15.00 Uhr betreut werden,
an der Waldschule von 11:30 - 15.00 Uhr. |
In den Schulferien ist das Betreuungsangebot an der Grundschule 2 geschlossen, jedoch bietet der Landkreis an einem Schulstandort in Stadtallendorf in den Oster-, Sommer- und Herbstferien ein Freizeitangebot für ALLE Grundschulkinder der Schulen an.
Für weitere Informationen und Anmeldung für das Ferienangebot wenden Sie sich bitte an das Betreuungsteam Ihrer Schule.
- Berufstätigkeit der Eltern
- Alleinerziehende Berufstätige
- Alter der Kinder
- Soziale Kriterien
Träger und Zeiten
- Träger: Landkreis Marburg –Biedenkopf
- Öffnungszeiten: 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr (Südschule)
11.30 Uhr bis 15.00 Uhr (Waldschule)
- Sprechzeiten für Eltern:
Täglich von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr, nur nach Absprache (Südschule).
Mo + Di + Mi 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr nach Absprache (Waldschule)
Do + Fr 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr nach Absprache (Waldschule).
- Ferien:
In den Schulferien ist das Betreuungsangebot an der Grundschule II geschlossen.
Die Stadt Stadtallendorf und die evangelische Kirchengemeinde bieten verschiedene Freizeitaktivitäten in den Ferien an, an denen die Kinder teilnehmen
können.
Kosten Südschule
Nur vor dem Unterricht: 26 € pro Monat
Nur nach dem Unterricht: 65 € pro Monat
Vor und nach dem Unterricht: 88 € pro Monat
Mittagstisch: 4,15 € pro Tag
Kosten Waldschule
Nur nach dem Unterricht: 65 € pro Monat
Mittagstisch: 4,90 € pro Tag
Kontaktadressen |
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Konzept der Betreuung an der Südschule

Seit dem 22.4.2010 gibt es an der Grundschule II einen Förderverein.
Aufgaben:
Insbesondere unterstützt der Förderverein die Schule bei vielfältigen Aufgaben, z. B. bei der Anschaffung von Spielgeräten, Fahrzeugen, Unterrichtsmaterialien besonders für die Freizeitangebote und die AGs des Ganztagsangebotes, bei der Repräsentation der Schule in der Öffentlichkeit und der Gewinnung von Sponsoren für Veranstaltungen wie Autorenlesungen, Schulfeste, Musicalaufführungen, Aufführungen und Auftritte der Akrobatik-AG und der Akrobatikgruppe „Traumfänger“.
Der Vorstand des Fördervereins trifft sich mehrfach, um neue kreative Ideen für die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und Lehrerinnen und Lehrer zu entwickeln.
Der Förderverein braucht möglichst viele Mitglieder, tatkräftige Mitarbeiter im erweiterten Vorstand, um die Angebote an der Schule erhalten, neue Ideen umsetzen und Sponsoren finden zu können. Deshalb bitten wir Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Leserinnen und Leser dieser Seite, den Förderverein zu unterstützen und Mitglied zu werden.
Vorstand:
Vorsitzender: Gerhard Bitterwolf
Stellv. Vorsitzender: Udo Wießmann
Schatzmeisterin: Sigrid John-Flöter
Stellv. Schatzmeisterin: Nicola Knoche
Schriftführerin: Rita Komkowski
Beisitzer: Irene Huber, Verena Herrmann, Patricia Fidan
Kassenprüfer: Tatsiana Peters und Gabriele De Martino
Ziele des Vereins:
- Finanzielle Hilfe bei der Beschaffung von Materialien und Inventar
- Unterstützung bei besonderen schulischen Angeboten
- Unterstützung bei besonderen Schulveranstaltungen im Jahreslauf
- Öffentlichkeitsarbeit für die Belange der Schule
- Ideelle Hilfe durch Unterstützung der Schule bei den Behörden und in der Öffentlichkeit
- Anregungen und kritische Begleitung unserer Arbeit
- Förderung eines friedlichen und fruchtbaren Umgangs in der Schulgemeinde.
Vereinsanschrift:
Förderverein der Grundschule II Stadtallendorf e.V.
Heinrich-Schneider-Straße 48
35260 Stadtallendorf
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mitglied werden:
Der Mitgliedsbeitrag für ein Jahr beträgt 12 €.
Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung. Werden Sie Mitglied im Förderverein!
Hier können sie die Beitrittserklärung herunterladen und ausdrucken. Ausgefüllte Beitrittserklärung bitte in der Schule abgeben.
Einladungen zu Mitgliederversammlungen:
Satzung:
Hier können Sie die Satzung des Vereins einsehen.
Bankverbindung:
Sparkasse Marburg-Biedenkopf
IBAN:DE42 5335 0000 0064 0091 25
BIC: HELADEF1MAR
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Datenschutzerklärung:
Hier können Sie die EU-Datenschutz-Grundverordnung einsehen.
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Förderverein der Grundschule II Stadtallendorf
G. Bitterwolf
Heinrich-Schneider-Straße 48
35260 Stadtallendorf
Telefon: 06428-7287
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zweck und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Der Förderverein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß seiner Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name, Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Mobil) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Funktion(en) im Förderverein.
Als Förderverein der Grundschule II Stadtallendorf ist der Förderverein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten dorthin zu melden. Übermittelt werden dabei Namen der Vorstandsmitglieder mit Funktion, Anschrift, Telefonnummern, Faxnummer und E-Mail-Adresse. Im Zusammenhang mit satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Förderverein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf der Homepage der Grundschule II und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.
Dies betrifft insbesondere Wahlergebnisse sowie bei Versammlungen anwesende Mitglieder und sonstige Funktionäre. Die Veröffentlichung /Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name und Funktion im Förderverein.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung /Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen.
Wird der Widerspruch ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung bzw. entfernt der Förderverein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von der Homepage der Grundschule II und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen /ÜbermittlungenMitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Förderverein die Kenntnisnahme erfordern.
Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte) benötigt, wird ihm eine gedruckte Kopie der Liste gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden.Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung seiner Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu.
Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Förderverein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Ihnen steht das Recht zu, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung
Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die oben aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.
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Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, nutzt unsere Website eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Damit sind Daten, die Sie über diese Website übermitteln, für Dritte nicht mitlesbar. Sie erkennen eine verschlüsselte Verbindung an der „https://“ Adresszeile Ihres Browsers und am Schloss-Symbol in der Browserzeile.
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In Server-Log-Dateien erhebt und speichert der Provider der Website automatisch Informationen, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
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Es findet keine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen statt. Grundlage der Datenverarbeitung bildet Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
Kontaktformular
Per Kontaktformular übermittelte Daten werden einschließlich Ihrer Kontaktdaten gespeichert, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können oder um für Anschlussfragen bereitzustehen. Eine Weitergabe dieser Daten findet ohne Ihre Einwilligung nicht statt.
Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Über das Kontaktformular übermittelte Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder keine Notwendigkeit der Datenspeicherung mehr besteht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen - insbesondere Aufbewahrungsfristen - bleiben unberührt.
YouTube
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YouTube kann Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen, sollten Sie in Ihrem YouTube Konto eingeloggt sein. Durch vorheriges Ausloggen haben Sie die Möglichkeit, dies zu unterbinden.
Die Nutzung von YouTube erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Einzelheiten zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube unter: www.google.de/intl/de/policies/privacy.
Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de
Die Eingangsstufe dauert in der Regel zwei Schuljahre und ersetzt die Jahrgangsstufe 1 der Regelklassen.
In die Eingangsstufe werden Kinder, die das fünfte Lebensjahr erreicht haben (5. Geburtstag vom 1. Juli des Vorjahres bis zum 30. Juni des Aufnahmejahres) und schulärztlich untersucht wurden, aufgenommen.
Im Rahmen der Grundschulreform hat Hessen im Jahre 1968 mit der Erprobung eines kindgemäßen früheren Schulanfanges begonnen, der den wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Lernfähigkeit im frühen Kindesalter entsprach und der mehr Chancengerechtigkeit bieten sollte. Diese Schulversuche haben zur Entwicklung einer zweijährigen Eingangsstufe geführt.
Die Grundschule II besteht aus zwei Schulstandorten (Süd- und Waldschule). Seit dem 01.08.1986 gibt es an unserer Schule die Eingangsstufe.
Die Kinder kommen aus fünf verschiedenen Kindergärten, die über das ganze Stadtgebiet verteilt sind, oder von zu Hause direkt in die E1. In der Süd- und in der Waldschule gibt es durchschnittlich jeweils 2 E1- und E2-Klassen.
Die E1-Klassen werden überwiegend von Grundschullehrern und Sozialpädagogen zusammen unterrichtet.
Die E2-Klassen werden (bis zum 4. Schuljahr) von einer Klassenlehrerin oder einem Klassenlehrer geführt und entsprechen inhaltlich dem ersten Schuljahr. Seit dem 01.02.2004 findet in 10 Wochenstunden der Deutsch- und PC-Kurs statt, d.h. bis zu sechs Kinder mit geringen Deutschkenntnissen werden in der Kleingruppe in Deutsch und Mathematik unterrichtet.
In der E1 sollen die Grundlagen gelegt werden für die Lernanforderungen der 1. Klasse und dabei auch soziale und emotionale Entwicklungsprozesse der Kinder berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass sich die Kinder in der Schule von Anfang an wohl fühlen und mit Freude lernen.
Wir arbeiten mit strukturierten Lernangeboten in den Fächern, Kunst, Sport, Sachunterricht, Deutsch und Mathematik.
Den Kindern bleibt auch noch ausreichend Zeit zum freien Spiel. Das ist nicht nur für das soziale Lernen unverzichtbar, sondern die verschiedenen Spielanlässe helfen Fantasie, intellektuelle Fähigkeiten und Konzentration- sowie Wahrnehmungsfertigkeiten zu entwickeln.
Die erste und wichtigste Voraussetzung für erfolgreiches schulisches Lernen ist der mündliche Sprachgebrauch und eine gute Entwicklung der deutschen Sprache für alle Kinder. Die zweite Voraussetzung ist der Umgang mit Schrift- und Schriftsprache. Schrift soll als etwas Bedeutsames erfahren werden, als Mittel sich mitzuteilen und Informationen festzuhalten. Schriftsprache lernt man durch den Umgang mit Kinderliteratur wie Bilderbüchern, Märchen und Gedichten kennen.
Im mathematischen Bereich geht es um Erfahrungen mit Farben, Formen und Mengen und Zahlen. Hier ist der handelnde Umgang mit Material besonders wichtig. Regel- und Würfelspiele, Bauen und Konstruieren sind genauso wichtiger Bestandteil der Eingangsstufenarbeit wie Übungen im Stuhlkreis und am Arbeitsblatt.
Bewegung und Wahrnehmung sind Bereiche der kindlichen Entwicklung, die wichtig sind für Hirnreife und –organisation daher wirken sie nicht nur in den Sportunterricht sondern in alle Fächer mit hinein.
Eine Zusammenarbeit mit Eltern findet regelmäßig statt. Mit Eltern und Kindern werden mehrere gemeinsame Feste gefeiert. Die Gruppen der Süd- und Waldschule besuchen sich gegenseitig zu besonderen Anlässen, dieses fördert die Kooperation zwischen den Schulstandorten und die Kinder haben die Möglichkeit früh in die Schulgemeinschaft hineinzuwachsen.
Das Konzept im Überblick:
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Konzept des Ganztags:
Unser Ganztagsangebot (Stufe 2) können die Kinder der 3. und 4. Klassen von Montag bis Freitag nutzen.
So sieht ein Tag im Ganztag aus:
bei 5 Stunden Unterricht |
bei 6 Stunden Unterricht |
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Vormittagsunterricht | 8.00 - 12.30 Uhr | 8.00 - 13.15 Uhr |
Mittagessen | 12.30 - 12.50 Uhr | 13.15 - 13.40 Uhr |
Freizeit | 12.50 - 14.30 Uhr | 13.40 - 14.30 Uhr |
AGs |
14.30 - 16.00 Uhr (Hausaufgabenhilfe bis 16.45 Uhr) |
14.30 - 16.00 Uhr (Hausaufgabenhilfe bis 16.45 Uhr) |
Am Freitag geht der Ganztag nur bis 14.30 Uhr!
Hausaufgabenhilfe:
Montag und Mittwoch für 3./4. Klassen (14.30 Uhr - 16.45 Uhr)
Dienstag und Donnerstag für 1./2. Klassen (14.30 Uhr - 16.45 Uhr)
AG-Angebote im Schuljahr 2024/25, 2. Halbjahr:
(ab 3.2.2025)
(Gemeinsames Programm für beide Standorte)
Wann geht´s los mit dem Ganztag im 2. Halbjahr 2024/25?
In der ersten Woche des 2. Halbjahres ab Montag, 3.2.2025, beginnen
die Freizeit, die Betreuung, das warme Mittagessen, die AGs und die Hausaufgabenhilfe.
Kontakt:
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